Gemeindeversammlung mit Presbyteriumswahl am 24. August 2025
Am 24. August 2025 findet im Anschluss an den Gottesdienst eine Gemeindeversammlung statt. In dieser wird u.a. das Bereichspresbyterium für Fischbach gewählt, das den Bevollmächtigtenausschuss ablösen soll.
Unterrichtung zum Beginn Wahlverfahren (§ 11 PWG)
Liebe Mitglieder der Kirchengemeinde,
am 24. August 2025 wird das Presbyterium, das Leitungsorgan für den Bereich Fischbach neu gewählt.
Das Wahlvorschlagsverfahren beginnt am 29. Juni 2025.
Für den Bereich Fischbach werden mindestens 6 Kandidatinnen und Kandidaten für das Presbyteriumsamt gesucht.
Außerdem ist 1 beruflich Mitarbeitende in das Presbyterium zu wählen.
Die vorgeschlagenen Kandidatinnen und Kandidaten müssen am Wahltag mindestens 18 Jahre alt und konfirmiert oder Konfirmierten gleichgestellt sein.
Sie müssen in das Wahlverzeichnis eingetragen und nach den Bestimmungen der Kirchenordnung zur Leitung und zum Aufbau der Kirchengemeinde geeignet sein.
Darüber hinaus dürfen sie das 75. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
Auch die beruflich Mitarbeitenden müssen die vorstehenden Voraussetzungen erfüllen.
Die Wahl erfolgt ohne Wahlbezirke.
Wahlberechtigt ist, wer am 24. August 2025 in der Gemeindeversammlung bei Schließung des Wahlverzeichnisses
– Mitglied der Kirchengemeinde ist und in deren Gebiet wohnt oder die Gemeindezugehörigkeit in besonderen Fällen erworben oder behalten hat,
– zu den kirchlichen Abgaben beiträgt, soweit die Verpflichtung hierzu besteht und
– am Wahltag konfirmiert, Konfirmierten gleichgestellt oder mindestens 16 Jahre alt ist.
Das Wahlverzeichnis wird in der Zeit vom 31. Juli 2025 bis 21. August 2025, montags und donnerstags von 9-12 Uhr zur Einsichtnahme im Gemeindebüro Fischbach, Talstraße 7, 66287 Quierschied ausgelegt.
Die Eintragung ins Wahlverzeichnis ist Voraussetzung für die Ausübung der Wahlberechtigung.